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Darf man eine Person ohne Zustimmung fotografieren?Die Verbreitung und Nutzung des eigenen Bildes ist grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Person zulässig; dieses ist hinlänglich bekannt (Das Recht am eigenen Bild).
Problemematischer stellt sich hingegen die Frage, ob man eine Person ohne die Absicht der Veröffentlichung und Nutzung überhaupt fotografieren darf. Also die Frage: Darf man eine Person ohne Zustimmung überhaupt fotografieren? Muss man bevor eine Person fotografiert um Erlaubnis fragen?
Wikipedia schreibt dazu:
Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.Am ...
mehr Frameset und SuchmaschinenAuf einer Schweizer Internetseite habe ich eine ganz gute Zusammenfassung zum Thema "Frameset und Suchmaschinen" gefunden. Er hilft euch vielleicht, die Probleme bezüglich Frameset und Suchmaschinen besser zu verstehen:
[...]Warum gibt es überhaupt Frameseiten? Zu Beginn des Internets und Webdesign hatte man nur langsame Internetverbindungen zur Verfügung. Webseiten mussten leicht und klein sein und schnell angezeigt werden. Langes Warten bedeutet ein angekratztes Image der Firma. Der Besucher hat zu langsamen Webseiten bereits eine negative Einstellung, bevor überhaupt Inhalt angezeigt wird. Mit Frameseiten konnte man Webseiten so bauen, dass die N ...
mehr Das Recht am eigenen BildGrundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Bis zu 10 Jahre nach dem Tod der Person bedarf es der Einwilligung. Als Ausnahmen sind nach §23 KunstUrhG geregelt.
Danach dürfen auch ohne Einwilligung folgende Bilder verbreitet und veröffentlicht werden:
Bilder der Zeitgeschichte
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk (neben der Landschaft/Ort) erscheinen
Bilder von Versammlungen, Aufzügen, usw. an denen die Personen teilgenommen haben
Bilder, die nicht auf Bestellung angefertigt wurden, sofern die Verbreitung einem höherem Interesse der Kunst dienen.
Aber: Bereits nur das eigentliche Fotog ...
mehr Netiquette, IETF und die RFC 1855Seit 1995 ist die so genannte Netiquette (Network Etiquette) in der RFC 1855 (Netiquette Guideline) zusammengefasst. Über den nachfolgenden Link könnt ihr die RFC im Original lesen.
RFC 1855
Ist der Kunde bei der Abschlussbesprechung dabei?In der Vergangenheit hat die Frage "Ist der Kunde bei der Abschlussbesprechung dabei?" immer wieder zu Diskussionen geführt, da diese Frage auch zertifizierungsrelevant sein kann.
Grundsätzlich wird (in den Skripten) immer betont, dass der Kunde das wichtigste Teammitglied ist. Daher erscheint es auf dem ersten Blick "logisch", dass der Kunde an der Abschlussbesprechung teilnimmt. Auf der anderen Seite wird in der Abschlussbesprechung das Projekt auch kritsch analysiert und Probleme u.a. mit Dienstleitern und freien Mitarbeitern offen besprochen, was dem Kunden natürlich nichts angeht.
In der aktuellen Skriptversion 1.3.1 vom 15.03.2010 hat sich WE nun (endlich) durch eine ...
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